Dies bejahte der Beschuldigte zuerst und dann äusserte er, dass er die Polizei am 25.03.2022 oder dem 26.03.2022, er könne sich nicht ganz genau erinnern, verständigt habe. Darauffolgend erzählte er ausweichend und ohne Zusammenhang, dass die Straf- und Zivilklägerin einmal sein Telefon genommen und ein Bild von ihm und seiner Schweizer Freundin gefunden habe. Dieses Bild habe sie in den Status gesetzt. Er sei daraufhin durch Freunde angesprochen worden (p. 47 Z. 176 ff.).