Meine Frau hat ein angriffiges, aggressives Wesen an sich. Ich meine angreifen, so wie ich es meine. Sie griff mir sogar mal an den Hals». Andernorts führte er auf Frage, was der Grund war, weshalb die Polizei bei ihnen vorsprechen musste, aus, dass er die Polizei angerufen und um Hilfe gebeten habe (p. 47 Z. 174). Die ausweichende Beantwortung der Fragen ist augenfällig und klar als Lügensignal zu werten. Dabei nutzte der Beschuldigte jeweils die Gelegenheit und ging, anstatt auf die Frage zu antworten, zum Gegenangriff auf die Straf- und Zivilklägerin über.