48 ich festgestellt habe, dass es so nicht geht. Also auch im Februar gab es eine solche Situation, als sie «angriffslustig» wurde und ich habe mich zwei Tage bei einem Freund aufgehalten. Am 26. März haben wir uns dann getrennt.». In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30.08.2022 äusserte er sich auf Vorhalt des späteren Anklagesachverhalts in die gleiche Richtung (p. 59 Z. 55 ff.). Auf entsprechende Nachfrage, was er mit angegriffen meine, führte er aus (p. 47 Z. 163 ff., vgl. p. 53 Z. 478 f.): «Meine Frau hat ein angriffiges, aggressives Wesen an sich.