Er antwortete nicht konkret auf die Fragen, was er gemacht habe, sondern erklärte, was die Straf- und Zivilklägerin gemacht habe. So führte er auf die Frage, wie er sich zum Vorwurf der häuslichen Gewalt äussere, aus (p. 47 Z. 156 ff.): «Also angefangen hat es damit, dass sie mich angegriffen hat. Ich wollte das Haus verlassen aber sie hat die Türe gesperrt. Ich blieb eine weitere Nacht dort und am anderen Tag habe ich die Polizei verständigt, weil