46 12.4.6 Aussagen des Beschuldigten Grund für die Auseinandersetzung Anlässlich der polizeilichen Einvernahme antwortete der Beschuldigte auf die Frage, was der Auslöser der Auseinandersetzung gewesen sei, zunächst sehr ausweichend (vgl. pag. 47 f. Z. 189 ff.). So gab er an, den Grund der Auseinandersetzung nicht mehr genau sagen zu können, es habe immer wieder Auseinandersetzungen gegeben und es seien über zwei Monate vergangen (pag. 47 f. Z. 185 ff.).