13 Z. 171 f.) –, weshalb sie in diesem Zeitpunkt keinen anderen Ausweg als den Anruf bei der Polizei sah. Verletzungen der Privatklägerin Die Privatklägerin wurde gefragt, woher ihre am 26. März 2022 von der Polizei dokumentierten Verletzungen stammen würden. Sie gab an, dass diese von den Gewaltanwendungen durch ihren Ehemann stammen würden (pag. 15 Z. 229 ff.). Auf Frage, ob sie weitere Verletzungen davon getragen habe, sagte sie, dass sie starke Nackenschmerzen, starke Schmerzen am Hals und starke Schmerzen an den inneren Organen gehabt habe. Sie sei in einem traumatisierten Zustand gewesen (pag. 15 Z. 237 ff.).