Die Privatklägerin schilderte überzeugend, dass und weshalb sie Angst um ihr Leben hatte. Anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft wurde der Privatklägerin vorgehalten, dass der Beschuldigte am 26. März 2022 um 11:58 Uhr die Polizei informiert habe. Die Privatklägerin gab an, dass er ihr gesagt habe, alles geplant zu haben und er schlussendlich unschuldig aus der Situation herauskommen werde. Er habe wahrscheinlich vermutet, dass sie bei den Behörden nach Hilfe suchen werde und sei ihr mit seinem Verhalten zuvor gekommen (pag. 37 Z. 72 ff.).