Sie habe nach der Auseinandersetzung vom 25./26. März 2022, als sie sich ins Zimmer eingeschlossen habe, nicht klar denken können. Die Privatklägerin begründete dies damit, dass der Beschuldigte ihr gesagt habe, die Polizei werde sie schlecht behandeln, nicht ernst nehmen und die Nachbarn würden sie beschuldigen (pag. 469 Z. 29 ff.). Dem Polizeirapport ist zu entnehmen, dass vor dem Gebäude tatsächlich der Beschuldigte und dessen Bruder anzutreffen waren (pag. 3). Die Privatklägerin schilderte überzeugend, dass und weshalb sie Angst um ihr Leben hatte.