11 Z. 56 ff.). Weiter erklärte die Privatklägerin, ihr Schwager habe sie angerufen und gesagt, dass ihr Mann ein paar Kleider holen wolle. Sie habe Angst gehabt, dass es sich um eine Falle handeln könnte und daher habe sie die Polizei gerufen (pag. 14 Z. 173 ff.). Auf Frage, weshalb sie die Polizei nicht bereits in der Nacht gerufen habe, sagte sie, zuerst versucht zu haben, das Problem in der Familie zu lösen. Sie habe gedacht, dass sie als schlechte, ungehorsame Ehefrau dastehe, wenn sie die Polizei informiere (pag. 14 Z. 189 ff.).