Diese Schilderungen zum Kernsachverhalt vom 25./26.03.2022, so zum Beispiel, dass sie gegen die Wand geschlagen und mit dem Rücken gegen die Kante des Sessels gedrückt worden sei, erscheinen speziell und wirken anschaulich und lebensnah; eine solche Aussage würde man kaum erfinden. Darüber hinaus konnte die Straf- und Zivilklägerin den Vorfall im Einzelnen detailliert schildern. Sie gab zahlreiche Handlungen des Beschuldigten wieder. So erzählte sie beispielsweise, dass der Beschuldigte sie ins Gesicht schlug und zwar zuerst «mit leichten Bewegungen und dann immer stärker» (p. 12 Z. 115 f.) und dass er sie «mit der Hand am Kinn packte» (p. 12 Z. 113 f.).