habe, sei inakzeptabel (pag. 15 Z. 248 ff.). Oberinstanzlich sagte die Privatklägerin auf den entsprechenden Vorhalt, sie habe gesagt, dass der Beschuldigte die Nachbarn beeinflusst habe. Er habe ihr auch gesagt, dass ihn die Nachbarn unterstützen würden (pag. 472 Z. 7 f.). Dass es bei der Auseinandersetzung ein Geschrei – insbesondere auch von der Privatklägerin – gegeben hat, erscheint wahrscheinlich. Es wurde nicht abgeklärt, was genau die Privatklägerin gesagt haben soll und wer von den Nachbarn es verstanden haben könnte, da die beiden Beteiligten auf Türkisch gestritten haben (vgl. pag. 472 Z. 10 ff.).