Weiter schilderte sie ihre Gedanken und Gefühle. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde ersichtlich, wie stark die Privatklägerin noch heute unter dem Vorfall vom 25./26. März 2022 und der damit verbundenen Angst leidet. Ihre Aussagen wirken erlebnisbasiert und nicht auswendig gelernt. Der Privatklägerin wurde anlässlich ihrer ersten polizeilichen Einvernahme vorgehalten, dass Nachbarn gegenüber einem Polizisten angegeben hatten, hauptsächlich sie schreien und Drohungen ausstossen gehört zu haben (was jedoch im Anzeigerapport gar nicht verbalisiert wurde; vgl. pag. 3 ff.). Die Privatklägerin gab zu, geschrien zu haben, da sie geschlagen worden sei. Der Vorhalt, dass sie gedroht