Er hänge die ganze Zeit mit Drogenabhängigen herum und habe vor ein paar Monaten mit Waffengewalt eine Tankstelle überfallen (p. 13 Z. 124 ff.). Sie habe zwei Kinder in der Türkei, welche bei ihrem Vater im gleichen Stadtteil leben würden, wie die Familie des Beschuldigten (p. 14 Z. 220 f.). Sie erzählte weiter, dass die Grundlagen in dieser Familie für einen Ehrenmord bestehen würden. Weder sie noch ihre Kinder hätten Lebenssicherheit. Sie habe Angst um sich und ihre Kinder, sie fürchte um ihr Leben (p. 13 Z. 135 ff., vgl. p. 13 Z. 159 f.). Damit schilderte die Straf- und Zivilklägerin auch eigene psychische Vorgänge.