Die Straf- und Zivilklägerin führte weiter aus, dass der Beschuldigte sich im Rahmen der Gewalttätigkeiten dann ausgeruht und sie dazwischen bedroht habe (p. 13 Z. 120 ff.). Er habe gesagt, er habe die ganze Verwandtschaft hinter sich und würde es wie einen Ehrenmord aussehen lassen. Sie hätte ihn zudem mit seinem besten Freund betrogen. Sie würden ihr das Genick brechen. Sie habe zwei Kinder in der Türkei und er habe gesagt, sie würden ihre Kinder umbringen. Ihr Schwager sei in der ganzen Verwandtschaft als Psychopath bekannt. Er hänge die ganze Zeit mit Drogenabhängigen herum und habe vor ein paar Monaten mit Waffengewalt eine Tankstelle überfallen (p. 13 Z. 124 ff.).