(Arbeitsstelle) arbeiten (p. 12 Z. 93). Auf Nachfrage, auf welche Weise sie belästigt worden sei, gab die Straf- und Zivilklägerin an, dass es zuerst eine mündliche Auseinandersetzung wegen der Arbeitsstelle gegeben habe. Der Beschuldigte wolle nicht, dass sie arbeite. Er habe nur nach einem Grund gesucht, um mit ihr zu schimpfen und habe sie psychisch unter Druck setzen und schlagen wollen (p. 12 Z. 95 ff.). Damit lieferte die Straf- und Zivilklägerin eine nachvollziehbare und plausible Erklärung, weshalb es seitens des Beschuldigten zur Aussage über ihre Arbeitsstelle kam und weshalb ihn das gestört haben soll.