Auseinandersetzung vom 25./26. März 2022 Die Privatklägerin schilderte den Vorfall vom 25./26. März 2022 anlässlich ihrer ersten Einvernahme in freier Rede (pag. 11 Z. 62 ff.). Dabei schilderte sie, dass und inwiefern sie von ihrem Ehemann zuerst bedroht worden sei und anschliessend Gewalt erlebt habe (pag. 11 ff.). Der Beschuldigte habe in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2022 nach Alkohol gerochen (pag. 13 Z. 162). Die Frage, ob sie Auswirkungen des Alkoholkonsums habe feststellen können, verneinte die Privatklägerin. Der Beschuldigte mache solche Dinge auch ohne Alkohol.