16 Z. 303 f.; vgl. pag. 473 Z. 4 ff.). Zwar erscheint zunächst nicht nachvollziehbar, weshalb ihr Mann ihr die Arbeitsstelle vermittelt haben und es ihn dann gestört haben sollte, dass sie arbeitet. Die Privatklägerin erklärte diesbezüglich, dass er sie via O.________, die Ex-Frau von T.________, habe kontrollieren wollen (pag. 473 Z. 12 ff.). Aufgrund der gesamten Konstellation (durch die Verwandtschaft zumindest in die Wege geleitete Ehe) scheint es nicht abwegig, dass der Beschuldigte der Privatklägerin diese Arbeitsstelle vermittelte, um sie via seine Schwägerin zu kontrollieren. Auseinandersetzung vom 25./26. März 2022