Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin sagte zu Beginn ihrer ersten polizeilichen Einvernahme, dass sie seit Monaten unter psychischer und sexueller Gewalt leide (pag. 11 Z. 43 f.). Grund für die Auseinandersetzung vom 25./26. März 2022 Die Privatklägerin gab zu Protokoll, dass die Auseinandersetzung vom 25./26. März 2022 zwischen ihr und dem Beschuldigten wegen ihrer Arbeitsstelle begonnen habe. Es habe deshalb zuerst eine mündliche Auseinandersetzung gegeben. Der Beschuldigte wolle nicht, dass sie arbeite (pag. 12 Z. 96 f.). Ihre Arbeitsstelle sei die Sache gewesen, die ihn aus der Fassung gebracht habe (pag. 16 Z. 303 f.;