Dieser wurde gar erst am 11. Juli 2022 und somit erst dreieinhalb Monate nach dem Polizeieinsatz vom 26. März 2022 einvernommen. Zwar ist dieser Umstand vermutlich u.a. auf die Tatsache, dass anlässlich der ersten Einvernahme der Privatklägerin ein Sexualdelikt bekannt wurde, zurückzuführen und zuerst eine Folgeeinvernahme durchzuführen war. Allerdings fand diese Folgeeinvernahme der Privatklägerin ebenfalls bereits Mitte Mai 2022 statt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Beschuldigte anschliessend ebenfalls zeitnaher zu den Vorwürfen einvernommen worden wäre. 12.4.5 Aussagen der Privatklägerin