40 ihren Ehemann. Bereits an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass die Aussagen der Privatklägerin im Wesentlichen mit den Arztberichten übereinstimmen. 12.4.4 Vorbemerkung betreffend die Aussagen der Privatklägerin und den Beschuldigten Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Privatklägerin bei jeder Einvernahme zur freien Erzählung aufgefordert worden wäre und überdies die erste Einvernahme nicht erst zwei Monate nachdem die Polizei aufgrund des Vorfalles vom 25./26. März 2022 benachrichtigt worden ist, durchgeführt worden wäre.