6 ff.) wurden von der Polizei gemäss Anzeigerapport (pag. 3) am 26. März 2022 in der ehelichen Wohnung des Beschuldigten und der Privatklägerin aufgenommen. Es sind ein blauer Fleck am linken Oberarm (pag. 7), eine Rötung an der Wange (pag. 8) und eine Nackenverletzung (pag. 9) dokumentiert. Die Polizei hat offenbar lediglich die Verletzungen fotografiert, welche die Privatklägerin ihnen zeigte. Es ist unklar, ob es allenfalls noch weitere Verletzungen gab, denn es wurde keine Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin angeordnet und durchgeführt.