Gemäss Anzeigerapport konnten der Beschuldigte und dessen Bruder beim Eintreffen der Polizei vor dem Gebäude angetroffen werden. Die Privatklägerin habe beim Erblicken der Polizisten zu weinen begonnen und habe ihnen nebst den fotografierten Verletzungen (vgl. Fotodokumentation pag. 6 ff.; E. 12.4.2 hiernach) noch blaue Flecken am rechten Bein gezeigt. Es sei zu bezweifeln, dass die Verletzungen tatsächlich nur durch Schubsen entstanden seien. 12.4.2 Fotodokumentation Die Fotos (pag. 6 ff.) wurden von der Polizei gemäss Anzeigerapport (pag.