38 11.4 Gesamtwürdigung und Beweisergebnis der Kammer Aufgrund der Würdigung der Beweismittel erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Ziff. I.3. der Anklageschrift als erstellt. Demnach ist erstellt, dass der Beschuldigte an einem Tag im November 2021 um die Mittagszeit gegen den Willen der Privatklägerin den Geschlechtsverkehr vollzog. Die Privatklägerin räumte im Schlafzimmer den Kleiderschrank auf. Dann kam der Beschuldigte ins Schlafzimmer, legte sich auf das Bett und sagte der Privatklägerin, mit ihr schlafen zu wollen.