Die Privatklägerin wurde offenbar tatsächlich von ihrer Familie und Verwandtschaft ausgestossen, nachdem sie gegenüber der Polizei ihre Aussagen getätigt hat. Aufgrund des Ausgeführten ist klarerweise nicht von einer Falschbeschuldigung infolge Rache und/oder Eifersucht oder zwecks Erhalt bzw. Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung auszugehen.