Insbesondere vor dem Hintergrund des angeschlagenen psychischen Zustands der Privatklägerin wäre es wohl für sie kaum möglich, eine nicht erlebte Geschichte derart erlebnisbasiert zu schildern. Überdies ist zu bedenken, dass die Privatklägerin mit ihrer Anzeige und den Aussagen gegen den Beschuldigten den Bruch mit ihrer Familie und Verwandtschaft riskierte. Die Privatklägerin wurde offenbar tatsächlich von ihrer Familie und Verwandtschaft ausgestossen, nachdem sie gegenüber der Polizei ihre Aussagen getätigt hat.