37 wähnt hätte. Schliesslich wäre es auch mit Blick auf die Kinder der Privatklägerin unlogisch, dass sie wie vom Beschuldigten geltend gemacht, mit ihrer Anzeige lediglich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten wollte. Die Privatklägerin sagte, mit ihren Kindern zusammen sein zu wollen (etwa pag. 465 Z. 13 ff.) und auch der Beschuldigte gab zu Protokoll, dass sie ihre Kinder vermisst habe (pag. 46 Z. 89). Der negative Entscheid betreffend