Die Frage der Verteidigung, ob sie eine eifersüchtige Person sei, beantwortete die Privatklägerin wie folgt: «Nein, normal wie jeder Mensch. Nicht übertrieben» (pag. 477 Z. 41 f.). Auf Nachfrage, ob Sie jemals gegenüber dem Beschuldigten eifersüchtig gewesen sei, sagte die Privatklägerin u.a., dass es sie verletzt habe und ihre Gefühle in ein Chaos gekommen seien (vgl. pag. 478 Z. 1 ff.). Entgegen der Argumentation der Verteidigung wertet die Kammer dies nicht als widersprüchlich und Indiz dafür, dass die Privatklägerin den Beschuldigten aus Rache und/oder Eifersucht falsch belasten würde.