Demgegenüber berichtete die Privatklägerin, nach ein paar Monaten in dieser Ehe habe ihr Mann sie hier betrogen. Dies sei für sie inakzeptabel und unerträglich gewesen (pag. 14 Z. 202 f.). Sie seien seit dem 18. Dezember 2020 verheiratet. Kurz nach dem ersten Jahrestag der Eheschliessung habe sie erfahren, dass eine andere Frau im Spiel sei (pag. 14 Z. 213 ff.). Die Privatklägerin begründete oberinstanzlich ihren Aufenthalt in der Türkei im Dezember 2021 und Januar 2022 damit, verschiedene Ehebetrüge beobachtet zu haben. Sie sei traurig gewesen und sie habe dann in die Türkei gehen und ihre Kinder wiedersehen wollen (vgl. pag. 465 Z. 26 ff.).