483 Z. 37). Zur Frage, wer eifersüchtig gewesen sei, sagte der Beschuldigte, dass es die damalige Ehefrau gewesen sei (pag. 491 Z. 29 ff.). Auf Frage, ob es zutreffe, dass er seine Ehefrau betrogen habe, antwortete der Beschuldigte: «Nein, ich habe sie nicht betrogen. Es sind meine normalen Freunde (pag. 490 Z. 21 f.). Der Beschuldigte gab zu Protokoll, später erfahren zu haben, dass die Privatklägerin anhand seines Handys Sachen gesehen habe und sie seine Kollegin nachher bedroht habe. Dies sei ca. zwei Monate, bevor sie die Wohnung verlassen habe, gewesen (pag. 490 Z. 25 ff.). Er ergänzte, noch sagen zu wollen, dass die