Ebenfalls nachvollziehbar und glaubhaft erscheint die Begründung der Privatklägerin, weshalb sie die Vergewaltigung dann anlässlich der Einvernahme zur häuslichen Gewalt gemeldet hat. So sagte sie auf entsprechende Frage, dass sie Mut gefasst habe (pag. 27 Z. 411 ff.). Sie erklärte weiter, dass es keinen Grund mehr zum Schweigen gegeben habe. Alles sei so schmutzig und dreckig geworden (pag. 27 Z. 414 f.). Die Privatklägerin hatte nach dem Polizeieinsatz im März 2022 offenbar nichts mehr zu verlieren, denn ihre Befürchtung ausgestossen zu werden, ist gemäss ihren Erzählungen anlässlich ihrer zweiten Einvernahme eingetreten.