Wenn ja wo?» (p. 26 Z. 354); «Wurden Hilfsmittel, Waffen, Gegenstände eingesetzt?» (p. 27 Z. 384); «Wurde gedroht? Wenn ja, wie?» (p. 27 Z. 387). Es wäre ein Leichtes gewesen, den Beschuldigten mit gravierenden Vorwürfen zu belasten. […]