Sie hat die Schuld bei sich selbst gesucht, was ein typisches Opferverhalten darstellt. Wenn es der Privatklägerin darum gegangen wäre, den Beschuldigten zu Unrecht zu belasten, wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die Anzahl der Vorwürfe zu erhöhen und den geschilderten Vorfall gravierender darzustellen oder diesen zumindest in den Vor-