Ferner ist das späte und schrittweise Erzählen der Privatklägerin von den für sie schambehafteten und höchstpersönlichen Ereignissen realistisch und bei Opfern sexueller und/oder häuslicher Gewalt häufig anzutreffen. Die von ihr geschilderte Angst und Scham, derentwegen Opfer sexueller Gewalt (gerade im Rahmen einer ehelichen Beziehung) oftmals Mühe haben, Anzeige zu erstatten, ist notorisch. Eindrücklich ist die Aussage der Privatklägerin, sie habe das [den Geschlechtsverkehr] abgelehnt, das sei nicht optimal gewesen (pag. 209 Z. 24). Sie hat die Schuld bei sich selbst gesucht, was ein typisches Opferverhalten darstellt.