16 Z. 309 ff.). Die Polizei fragte die Privatklägerin anlässlich einer nächsten Einvernahme, weshalb sie nicht direkt nach dem Vorfall der Vergewaltigung zur Polizei gegangen sei. Die Privatklägerin antwortete, dass es eine Heirat in der Verwandtschaft sei. Die Resultate würden sehr schwerwiegend sein können. Jetzt würden es alle erfahren und sie und ihre Kinder würden aus der Familie ausgestossen werden (pag. 27 Z. 406 ff.). Das alles zu wiederholen zermürbe sie (pag. 21 Z. 57). Mehrfach sagte sie in ihren Einvernahmen, es sei nicht einfach über sexuelle Gewalt zu sprechen.