Es ist nicht ersichtlich, weshalb nicht auch hier auf die glaubhaften Aussagen der Privatklägerin, wonach sie in erster Ehe keine Gewalt erlebt habe, abgestellt werden können sollte. Folglich bestehen aus Sicht der Kammer keine Hinweise auf eine Erinnerungsüberlagerung. b) Erfinden des Vorwurfs der Vergewaltigung Zwischen dem in diesem Strafverfahren zu beurteilenden gravierendsten Vorwurf, der angeblichen Vergewaltigung im November 2021, und der Anzeigeerstattung im März 2022 durch die Privatklägerin liegen ca. vier bis viereinhalb Monate.