Dennoch lässt sich feststellen, dass die Berichte grundsätzlich mit den Aussagen der Privatklägerin übereinstimmen. 11.3.6 Hypothese der Falschbeschuldigung (bzw. Argumente der Verteidigung) Die Verteidigung monierte, die schweren Vorwürfe gegen den Beschuldigten seien eher zufällig an die Strafverfolgungsbehörden zugetragen worden (pag. 496) und argumentierte im Wesentlichen wie folgt: Die Privatklägerin sei eifersüchtig gewesen und habe sich am Beschuldigten rächen wollen. Sie habe ihn maximal belastet (pag. 496 ff.). Für die Privatklägerin sei aufgrund des gescheiterten Familiennachzugs die Ehe nutzlos gewesen.