Die Ehe sei arrangiert gewesen, die Privatklägerin habe den Beschuldigten geheiratet, ohne ihn richtig kennenzulernen. Der Beschuldigte habe nach der Trennung bei den Verwandten verbreitet, die Privatklägerin habe ihn betrogen und die Verwandten würden ihr daher mit Ehrenmord drohen. Als Diagnose wurde der Privatklägerin eine Anpassungsstörung mit mittelgradig ausgeprägten depressiven Symptomen auf Ehetrennung und Misshandlungen durch den Ehemann gestellt.