Mit den aufgeführten Rückenschmerzen könnte die von der Privatklägerin erwähnte Diskushernie gemeint sein. Im Bericht wurde sodann unter dem Titel «Entstehungsgeschichte der Beschwerden» aufgeführt, dass die Privatklägerin in der ersten Ehe (S.________) starken Misshandlungen (körperlich, psychisch, sexuell und arbeitskraftmässig) ausgesetzt gewesen sei. Seit 2020 sei sie mit einem in der Schweiz lebenden Cousin verheiratet und im August 2021 via Familiennachzug in die Schweiz eingereist. Die Ehe sei arrangiert gewesen, die Privatklägerin habe den Beschuldigten geheiratet, ohne ihn richtig kennenzulernen.