Zur Familienanamnese wurde festgehalten, dass die Schwester der Privatklägerin eine bipolare Störung habe und ihr Vater an Schizophrenie leide. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Exploration aufgrund der Sprachbarriere eingeschränkt gewesen sei. Ferner liegt ein weiterer Arztbericht über die Privatklägerin, datierend vom 6. Februar 2023, in den Akten (pag. 177 f.). Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin in der Zeit vom 3. August 2022 bis zum 22. November 2022 fünf Termine für eine psychotherapeutische Behandlung wahrgenommen habe.