30 ve Episode sowie eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurden (pag. 187 ff.). Die Anamnese erfolgte mit einem Telefondolmetscher. Die Privatklägerin habe in den letzten Tagen zunehmend Erinnerungen gehabt, wie ihr Mann sie «schlecht behandelt» habe. Sie habe Selbstmord begehen wollen. Zur Familienanamnese wurde festgehalten, dass die Schwester der Privatklägerin eine bipolare Störung habe und ihr Vater an Schizophrenie leide.