Die Privatklägerin habe sich nach massiven Gewalterlebnissen durch den Ehemann gemeldet. Das Erstgespräch habe am 27. Mai 2022 stattgefunden. Die Privatklägerin zeige einen schweren Verlauf mit Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Therapie sei nach vier Sitzungen aufgrund eines Wohnortwechsels beendet worden. Dem Austrittsbericht der universitären psychiatrischen Dienste Bern (UPD) vom 17. August 2022 ist zu entnehmen, dass sich die Privatklägerin vom 8. bis am 11. August 2022 in stationärer Behandlung befand und eine mittelgradige depressi-