Gemäss dem Aufnahmebericht der psychiatrischen Dienste N.________ vom 25. April 2022 wurde die Privatklägerin durch das Frauenhaus aufgrund von akuten Angstzuständen und bestehender Schlafproblematik zugewiesen (pag. 171 f. / pag. 184 ff.). Diesem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass die Privatklägerin über grosse Ängste um das eigene Leben sowie dasjenige ihrer Kinder geklagt habe. Sie leide bereits seit mindestens 2015 unter psychischer und körperlicher Gewalt durch den Ehemann, den Bruder des Ehemannes und die Eltern in der Türkei.