28 zungsproblematik zurückzuführen ist, bleiben die Antworten des Beschuldigten äusserst karg und pauschal. Daran vermag auch die Antwort des Beschuldigten auf die Frage der Verteidigung, was denn für ihn «das akzeptiere ich nicht» bedeute, nichts zu ändern. Der Beschuldigte antwortete, dass er mit etwas, das er nicht getan habe, beschuldigt werde. Es sei ihm sehr wichtig. Man könne ihn mit allem beschuldigen, aber er könne dies nicht tragen, es sei schwer für ihn. Er könne damit nicht umgehen.» (pag. 493 Z. 1 ff.).