27 z.B. wolle sie das rituelle Gebet verrichten. Im Anschluss trinke sie ein kaltes Bier. Das stimme dann nicht mit der Religion überein (p. 53 Z. 487 ff.). Auch auf Vorwurf der Vergewaltigung in der Hauptverhandlung antwortete er kaum auf die konkrete Frage, sondern ging zum Gegenangriff über (p. 215 Z. 1 ff.).