mich vor dieser Frau» (p. 53 Z. 472 ff.). Auf die Frage, weshalb er sich fürchte, führte er aus, dass die Straf- und Zivilklägerin ein «aggressives Wesen» sei, und erklärte er erstmals, dass sie ihn tätlich angegriffen und am Hals gepackt habe (p. 53 Z. 476 ff.). Zudem ergänzte der Beschuldigte nach Aussagen zu seinem eigenen Alkoholkonsum, dass die Straf- und Zivilklägerin eine eigenartige Art habe,