Auffallend ist weiter, dass der Beschuldigte immer wieder zu Gegenangriffen überging und versuchte, die Straf- und Zivilklägerin in einem schlechten Licht dastehen zu lassen und damit ihre Glaubwürdigkeit zu schmälern. So antwortete er auf Vorhalt der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der ersten Einvernahme, dass er nur sagen könne, dass es eine grosse Lüge und ein Theater sei und die Straf- und Zivilklägerin sexuelle Probleme haben müsse (p. 52 Z. 421 ff.). Weiter führte er auf Vorhalt, dass die Straf- und Zivilklägerin Angst gehabt habe, das Zimmer zu verlassen und von ihm geschlagen zu werden (betreffend einen anderen Vorwurf), aus: «Ich kann nur das sagen, ich fürchte