17 Z. 333 ff.). Folglich erhielt die Privatklägerin bei dieser Einvernahme gar nicht Gelegenheit, in freier Rede vom Vorwurf der Vergewaltigung zu erzählen. Ca. zwei Wochen später wurde die Privatklägerin schliesslich zum Vorwurf der Vergewaltigung einvernommen (Einvernahme vom 16. Mai 2022, pag. 19 ff.) und wurde im Rahmen dieser Einvernahme aufgefordert, ihre erste Aussage, wonach sie von ihrem Ehemann vergewaltigt