23 Bericht vom 6. Februar 2023 werden Rückenschmerzen erwähnt (pag. 178). Schliesslich ist bezüglich der Arztberichte zu beachten, dass diese hauptsächlich im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt bzw. deren psychischen Folgen für die Privatklägerin und nicht etwa infolge der Vergewaltigung erstellt wurden. Aus den Aussagen der Privatklägerin geht hervor, dass für sie die psychischen Folgen stets gravierender waren als die physischen. So sagte sie etwa auf Aufforderung, die Nacht vom 25. auf den 26. März 2022 zu schildern, dass es die schlimmsten Tage gewesen seien (pag. 468 Z. 4 ff.).