Die Privatklägerin hat zwar keine Schmerzen explizit erwähnt, aber sie hat wiederum erzählt, dass der Beschuldigte sie stark an den Haaren gezogen habe, was bekannterweise mit Schmerzen verbunden ist. Entgegen der Verteidigung findet sich in einem Arztbericht ein Hinweis auf die Diskushernie der Privatklägerin, denn im