Weiter konnte die Straf- und Zivilklägerin ihre eigenen Empfindungen beschreiben. Beispielsweise erzählte sie, dass das an den Haaren Ziehen starke brennende Schmerzen verursacht habe, weil sie im Halswirbelbereich eine Diskushernie habe (p. 21 Z. 71 ff.). Zudem sei sie beim Geschlechtsverkehr wie gelähmt gewesen und habe sich sehr schlecht und erniedrigt gefühlt (p. 22 Z. 153 und 156). Sie gab auch wahrgenommene Empfindungen des Beschuldigten wieder, so z.B., dass sich sein Gesichtsausdruck verändert habe und sie gesehen habe, dass er wütend gewesen sei. Normalerweise habe sie versucht, ihm bei solch einem Gesichtsausdruck auszuweichen und sei rausgegangen.